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Allgemeine Geschäfts­bedingungen & Hausregeln
 

Im Folgenden finden Sie die Bedingungen und Regelungen für den Hotelaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag (Vermietung Hotelzimmer), welche die Rechte und Pflichten zwischen dem Kunden (nachfolgend Gast genannt) und der Unterkunft „DIE KRONE, Hauptstraße 44, 79199 Kirchzarten“ mit Betreibergesellschaft „DK Hotelbetriebs GmbH, Basler Landstraße 8, 79111 Freiburg“ (nachfolgend Hotel genannt) regelt. Darüber hinaus finden Sie die vor Ort gültigen Hausregeln. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Allgemeine Geschäfts­bedingungen
 

  1. Wird ein Zimmer bestellt und die Reservierung vom Hotel bestätigt, so ist ein Hotelaufnahmevertrag oder auch Beherbergungsvertrag zustande gekommen. Die Schriftform ist dabei nicht erforderlich, eine telefonische Bestellung / Bestätigung reicht aus.

     
  2. Der Abschluss des Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der vereinbarten gegenseitigen Verpflichtungen: Die Verpflichtung des Hotels ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereitzuhalten. Die Verpflichtung des Gastes besteht darin, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung des Hotelzimmers zu bezahlen.

     
  3. Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Reserviert ein Dritter für den Gast, haftet er zusammen mit dem Gast gegenüber dem Hotel.

     
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken als der Übernachtung ist ohne schriftliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behält sich das Hotel vor zusätzliche Gebühren zu erheben, bzw. in schwerwiegendem Fall Anzeige zu erstatten.

     
  5. Vom Gast eigens eingebrachte Allgemeine Geschäftsbedingungen haben ohne schriftliche Zustimmung des Hotels keine Gültigkeit.

     
  6. Das Hotel ist nicht verpflichtet für vom Gast veranlasste Leistungen Dritter oder deren Auslagen aufzukommen.

     
  7. Mit Vertragsabschluss ist das Hotel berechtigt eine Zahlungsgarantie (Kreditkarte) oder eine angemessene Vorauszahlung vom Gast zu verlangen. Sollte der Gast beides ablehnen, wird der Beherbergungsvertrag nichtig und der Gast hat kein Anrecht auf Bereitstellung der Mietsache. Diese Entscheidung wird pro Einzelfall vom Hotel getroffen und dem Gast schriftlich mitgeteilt.

     
  8. Alle erbrachten Leistungen sind vom Gast spätestens am Abreisetag im Hotel zu begleichen. Akzeptierte Zahlungsmittel sind Bargeld, Mastercard, Visacard, EC-Karte. Eine Bezahlung auf Rechnung (Debitor) bedarf der vorherigen, schriftlichen, Erlaubnis des Hotels bzw. einer schriftlichen Kostenübernahme des Rechnungsträgers.

     
  9. Die Bezahlung der Rechnung (Debitor) muss bis 15 Tage nach Erhalt auf das auf der Rechnung genannte Bankkonto des Hotels erfolgen. Bei Nichteinhaltung ist das Hotel berechtigt Mahngebühren wie folgt zu erheben: 16-30 Tage Verzug, € 5,00; 31-45 Tage, € 8,50. Ab 46 Tagen Nichtbezahlens einer Rechnung gibt das Hotel den Vorgang an ein Inkassounternehmen weiter. Verzugszinsen fallen im gesetzlichen Rahmen ab 30 Tagen Verzug an.

     
  10. Die Reservierung gilt als garantiert (das Zimmer wird in jedem Fall freigehalten und nicht anderweitig vermietet), wenn der Gast die schriftliche Reservierungsbestätigung unterschrieben an das Hotel zurückgesendet hat. Bleibt eine Rückbestätigung des Gastes aus, so hat er nach 18h des Anreisetages keinen garantierten Anspruch mehr auf die gebuchten Leistungen und das Hotel hat das Recht die Mietsache anderweitig zu vermieten.

     
  11. Nimmt der Gast das bestellte Hotelzimmer nicht in Anspruch – unabhängig davon ob er außerhalb der kostenfreien Annullationsfrist absagt oder ohne Mitteilung nicht anreist – ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer, nebst inklusiven Leistungen, zu bezahlen. Nicht angefallenen Betriebskosten werden anspruchsmindernd angerechnet. Die Höhe dieses Erfüllungsanspruchs ist in der Reservierungsbestätigung definiert. Kann das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgreich neu vermitteln, so verringert sich die Höhe des zu entrichtenden Erfüllungsanspruchs für den Gast entsprechend. Dem Gast steht es frei sich gegen diese, unter genannten Umständen entstehenden, Kosten zu versichern. Das Hotel erhebt keine Annullierungskosten, wenn die Absage oder das Nichterscheinen des Gasts durch höhere Gewalt bedingt ist.

     
  12. Die in der Reservierungsbestätigung dem Gast zugestandene kostenfreie Annullationsfrist gilt umgekehrt auch für das Hotel. Das Hotel ist somit seinerseits berechtigt im gleichen Zeitraum vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet.

     
  13. Das Hotel ist außerdem berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen, das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Zweck des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels hat der Gast keinen Anspruch auf Schadenersatz.

     
  14. Die gebuchten Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 14 Uhr garantiert zur Verfügung. Ein Zimmerbezug davor kann nur auf Anfrage und entsprechender Verfügbarkeit gewährt werden. Das vom Gast gebuchte Zimmer muss bis 11:30 Uhr am Abreisetag wieder verlassen werden. Eine Nutzung darüber hinaus bedarf der Zustimmung des Hotels und kann unter Umständen zusätzliche Gebühren nach sich ziehen.

     
  15. Das Hotel schließt jegliche Haftung gegenüber eingebrachten Sachen aus. Mitgebrachte Fahrräder sind auch bei Unterbringung in den entsprechenden Räumlichkeiten mit einem entsprechenden Schloss zu sichern.

     
  16. Der Gast darf die hoteleigenen PKW-Parkplätze (begrenzte Anzahl) kostenfrei nutzen, allerdings besteht kein garantierter Anspruch auf Verfügbarkeit, auch dann nicht, wenn der Gast eine verbindliche Zimmerreservierung hat. Kommt das Fahrzeug des Gastes während dem Aufenthalt auf den hoteleigenen Parkplätzen zu Schaden oder gar abhanden, so haftet das Hotel nicht. Ausnahme nur, wenn ein Mitarbeiter des Hotels, während der Ausübung seiner Tätigkeit, grob fahrlässig handelt.

Hausregeln

  1. Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlungen behalten wir uns vor eine Gebühr von 150,- EUR zu erheben.

     
  2. Das Abbrennen von Kerzen in den Hotelzimmern ist nicht gestattet.

     
  3. Beim Verlassen des Zimmers bitte Fenster schließen und das Licht löschen.

     
  4. Bei Betrieb der Klimaanlage bitte Fenster geschlossen halten.

     
  5. Wenn Haustiere im Zimmer alleine sind, bitten wir Sie um das Anbringen des „Bitte nicht stören“-Schildes.

     
  6. Haustiere sind im Frühstücksraum leider nicht willkommen.

     
  7. Von 22 Uhr bis 6 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe. Jegliche Lärmemissionen sind zu vermeiden.

     
  8. Mitgebrachte Fahrräder dürfen ausschließlich im Fahrradraum oder -keller untergestellt werden, jedoch zu keiner Zeit im Hotelzimmer. Bitte nutzen Sie ein entsprechendes Schloss, der Raum ist für alle Hotelgäste zugänglich. Das Hotel übernimmt keine Haftung im Fall von Diebstahl oder Beschädigungen. 

     
  9. Das Geschirr in den zimmereigenen Küchen ist vor Abreise zu spülen, ansonsten wird eine Pauschale Von 35,- EUR erhoben.

     
  10. Bitte nehmen Sie keine Änderungen in den TV Einstellungen vor.

     
  11. Wir bitten Sie eindringlich um Geheimhaltung des Türcodes.

     
  12. Bei Verlust des Zimmerschlüssels wird eine Gebühr von 50,- EUR erhoben.

     
  13. Bitte gehen Sie sorgfältig mit der Zimmereinrichtung um. Außerordentliche Verschmutzungen oder durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden an Einrichtung oder Mobiliar werden nach Aufwand der nötigen Instandsetzung plus 15% Verwaltungsgebühren weiterberrechnet.

     
  14. Wasser ist ein hohes Gut, bitte gehen Sie verantwortungsbewusst mit dieser Ressource um. Kirchzarten wird durch Quellwasser aus dem Schwarzwald versorgt. Dieses hat eine überdurchschnittliche hohe Qualität.

     
  15. Das Hotel verfügt über ein eigenes, gasbetriebenes, Blockheizkraftwerk, jedoch bitten wir Sie um sinnvollen Umgang mit der elektrischen Energie im Rahmen eines umweltbewussten Denkens.

     
  16. Stark verschmutzte Schuhe / Kleidung (z.B. durch Schlamm) bitte vor Betreten des Hotels grob reinigen oder ablegen.